Im Kanton Bern besteht ab dem 1. März 2022 die Pflicht, das Baugesuch elektronisch einzureichen!
Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Informationen zu eBau finden Sie auf der Homepage des Kantons Bern (http://www.be.ch/projekt-ebau). Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritte können Sie sich auch bei der Gemeindeverwaltung Wangenried melden. Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen weiterhin zwingend auch zweifach ausgedruckt und im Original unterschrieben in Papierform eingereicht werden. Das Baugesuch gilt erst als eingereicht, wenn es in Papierform bei der Gemeindeverwaltung Wangenried eintrifft.
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