Einwohnergemeinde Wangenried

 

Aktuelles

19.06.2023 - Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2023
Datum
19.Juni.2023

Ordentliche Gemeindeversammlung vom Montag, 19. Juni 2023, 20.00 Uhr im Hortraum des Mehrzweckgebäudes Wangenried

Traktanden
1.    Genehmigung der Jahresrechnung 2022

2.    Ortsplanungsrevision, Beschlussfassung

3.    Altlastensanierung Schiessanlagen Mürgelen; Kreditgenehmigung

4.    Sanierung Werkleitungen Dorfstrasse, teuerungsbedingte Mehrkosten und Erweiterung Projekt auf 
       behindertengerechte Bushaltestellen; Nachkredit

5.    Verschiedenes / Informationen

 

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Der Gemeinderat stellt allen Haushaltungen eine Botschaft mit den Erläuterungen zu allen Geschäften zu.

 

Gegen Versammlungsbeschlüsse und gegen Erlasse der Gemeinde kann gemäss Art. 65 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau Gemeindebeschwerde geführt werden. Zuständigkeits- und Verfahrensfehler sind an der Versammlung sofort zu rügen (Rügepflicht gemäss Art. 49a GG).

 

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Zum Besuch der Gemeindeversammlung werden alle Einwohnerinnen und Einwohner freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wangenried niedergelassen sind (politischer Wohnsitz).

 

Wangenried, 25. April 2023                                        Der Gemeinderat

 

 

02.12.2022 - Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2022
Datum
02.Dez..2022

Ordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 2. Dezember 2022, 20.00 Uhr im Hortraum des Mehrzweckgebäudes

 

Traktanden:

1. Wahlen; 1 Gemeinderatsmitglied

2. Orientierung Fusionsabklärung

3. Führung Gemeindeschreiberei Wangenried durch die Gemeinde Wangen an der Aare

4. Budget 2023

5. Änderung Personalreglement

6. Orientierung des Gemeinderates

7. Verschiedenes

 

Alle interessierten Personen sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr erreicht hat und mindestens seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaft ist.

20.06.2022 - Gemeindeversammlung 20.06.2022
Datum
20.Juni.2022
28.03.2022 - Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 28.03.2022
Datum
28.März.2022
25.08.2021 - Protokoll ausserordentliche Gemeindeversammlung 25.08.2021
Datum
25.Aug..2021
Protokoll
21.06.2021 - Protokoll der Gemeindeversammlung 21.06.2021
Datum
21.Juni.2021
Einladung/Erläuterungen
Protokoll
15.05.2023 - Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2023
Mitteilung vom
15. Mai 2023

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Montag, 19. Juni 2023 im Hortraum des Mehrzweckgebäudes Wangenried statt.

Die Informationen und sämtliche Unterlagen zur Versammlung finden Sie mit untenstehendem Link.

 

24.04.2023 - Prüfbericht Wasserversorgung
Mitteilung vom
24. April 2023

Der aktuellste Prüfbericht des Trinkwassers liegt vor und zeigt, dass die Proben den Anforderungen der Verordnung des EDI über Trinkwasser entsprechen.

27.03.2023 - Verkehrsmessungen
Mitteilung vom
27. März 2023

Der Gemeinderat hat im Gemeindegebiet Wangenried Verkehrmessungen lanciert. Die Messungen werden während den nächsten Wochen an zwei Standorten (Wangenstrasse / Dorfstrasse) durchgeführt. Die Messungen sollen als Grundlage für die Beurteilung der Verkehrssicherheit dienen. Über die Ergebnisse wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.

12.03.2023 - Resultate der kantonalen Volksabstimmungen vom 12. März 2023
Mitteilung vom
12. März 2023
20.02.2023 - Räumung des Grabfeldes "G" auf dem Friedhof Wangen a/Aare
Mitteilung vom
20. Februar 2023

Im Frühjahr werden insgesamt 54 Erdbestattungsgräber aus den Jahren 1993 bis 2002 aufgehoben. Den Angehörigen wird eine Frist bis Ende März 2023 eingeräumt, um die Gräber abzuräumen, d.h. um den Grabstein oder anderweitig vorhandenen Grabschmuck oder Bepflanzung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Einwohnergemeinde Wangen a/Aare über die Gräber verfügen. Entschädigungen werden keine geleistet. Die Räumungsarbeiten sind - vorbehältlich der Witterung - für April 2023 vorgehsehen.

Jedes Grab ist verbunden mit einem Menschen, seinem Namen, seiner Lebensgeschichte. Mit der Aufhebung des Grabes geht nun auch ein Ort der Erinnerung verloren.

Es wird allen die Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen einer schlichten Gedenkfeier bewusst vom Grab der Angehörigen oder von Freunden zu verabschieden. Diese Feier findet am Sonntag, 19. März 2023, 16.00 Uhr, auf dem Friedhof Wangen a/Aare statt.

Vertreter der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde werden die Feier gemeinsam gestalten. Betroffene, Angehörige und Interessierte aller Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen sind herzlich dazu eingeladen.

02.02.2023 - Fusionsabklärung mit Wangen a/A
Mitteilung vom
02. Februar 2023

Die aktuellen Informationen zur Fusionsabklärung mit der Gemeinde Wangen an der Aare finden Sie unter dem nachstehenden Link.

22.12.2022 - Kantonales Energiegesetz; diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen
Mitteilung vom
22. Dezember 2022

Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

  • Heizungsersatz
    Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

    Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
  • Elektroboiler
    Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
  • Neubauten
    Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

 

Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

 

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.

12.12.2022 - Öffnungszeiten während den Festtagen
Mitteilung vom
12. Dezember 2022

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Freitag, 23. Dezember 2022 bis Sonntag, 8. Januar 2023 geschlossen. Ab Montag, 9. Januar 2023 sind wir telefonisch wieder erreichbar. Der Schalter ist im neuen Jahr am Donnerstag, 12. Januar 2023 erstmals wieder geöffnet. Falls Ihnen ein Schalterbesuch zu den regulären Öffnungszeiten nicht möglich ist, können Sie gerne vorgängig telefonisch Kontakt aufnehmen und mit uns ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin vereinbaren. In Notfällen wenden Sie sich bitte an den Gemeindepräsidenten Hansruedi Gygax, Tel. 079 253 20 71.

Wir wünschen der Bevölkerung eine lichtvolle Adventszeit, schöne Festtage und für das neue Jahr alles Gute.

Danke für die Kenntnisnahme.

 

Gemeinderat und Verwaltungsteam Wangenried

 

07.11.2022 - Prüfbericht Wasserversorgung
Mitteilung vom
07. November 2022

Der aktuellste Prüfbericht des Trinkwassers liegt vor und zeigt, dass die Proben den Anforderungen der Verordnung des EDI über Trinkwasser entsprechen.

31.10.2022 - Neue Schalteröffnungszeiten ab 1. November 2022
Mitteilung vom
31. Oktober 2022

Die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Wangenried werden ab 1. November 2022 wie folgt angepasst:

Montag: ganzer Tag geschlossen
Dienstag: ganzer Tag geschlossen
Mittwoch: ganzer Tag geschlossen
Donnerstag: 13.30-16.30 Uhr geöffnet
Freitag: ganzer Tag geschlossen


Das Telefon wird jeweils Montag und Donnerstag bedient.

 

Wichtig: Schaltertermine können nach vorgängiger telefonischer Rücksprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

 

Herzlichen Dank für das Verständnis und die Kenntnisnahme.

 

Gemeinderat Wangenried

31.10.2022 - Gemeindeversammlung 2. Dezember 2022
Mitteilung vom
31. Oktober 2022

Ordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 2. Dezember 2022, 20.00 Uhr im Hortraum des Mehrzweckgebäudes

 

Traktanden:

1. Wahlen; 1 Gemeinderatsmitglied

2. Orientierung Fusionsabklärung

3. Führung Gemeindeschreiberei Wangenried durch die Gemeinde Wangen an der Aare

4. Budget 2023

5. Änderung Personalreglement

6. Orientierung des Gemeinderates

7. Verschiedenes

 

Alle interessierten Personen sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr erreicht hat und mindestens seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaft ist.

13.09.2022 - Wahlanordnung Gemeinderat
Mitteilung vom
13. September 2022
08.09.2022 - Informationen über die Gemeindeverwaltung
Mitteilung vom
08. September 2022
28.02.2022 - Baugesuchseingabe ab1.März 2022 nur noch über eBau möglich
Mitteilung vom
28. Februar 2022

Im Kanton Bern besteht ab dem 1. März 2022 die Pflicht, das Baugesuch elektronisch einzureichen!

 

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Informationen zu eBau finden Sie auf der Homepage des Kantons Bern (http://www.be.ch/projekt-ebau). Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritte können Sie sich auch bei der Gemeindeverwaltung Wangenried melden. Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen weiterhin zwingend auch zweifach ausgedruckt und im Original unterschrieben in Papierform eingereicht werden. Das Baugesuch gilt erst als eingereicht, wenn es in Papierform bei der Gemeindeverwaltung Wangenried eintrifft.

Downloads
14.02.2022 - Grüngutmarken 2022
Mitteilung vom
14. Februar 2022

Der Verkauf der Grüngutmarke für das 2022 läuft über die Finanzverwaltung Wangen a.A.

Die Schalteröffnungszeiten der Finanzverwaltung sind wie folgt:

Montag
09.30 - 12.00 / 14.00 - 18.30

Dienstag
09.30 - 12.00 / 14.00 - 17.00

Mittwoch
09.30 - 12.00 / geschlossen

Donnerstag
09.30 - 12.00 / 14.00 - 17.00

Freitag
09.30 - 14.00 / geschlossen

Die Finanzverwaltung erreichen sie telefonisch unter 032 / 631 50 80

13.12.2021 - Elektronisches Baubewilligungs-und Planerlassverfahren ab 1.März 2022
Mitteilung vom
13. Dezember 2021

Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilli-gungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft.

Dies führt im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu gewichtigen Änderungen. Das Baugesuch ist über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.

 

 

Weiterbildung für Geübte, Fortgeschrittene und Schulung für neu Einsteigende - eBau

Wie in der BSIG Elektronisches Baubewilligungs- und Planerlassverfahren Nr. 7/721.0/32.6 vom 8. November 2021 angekündigt, sind Baugesuche ab dem 1. März 2022 elektronisch über eBau durch die Gesuchstellenden einzureichen und elektronisch durch die Behörden zu bearbeiten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) / Hilfsmittel / Testsystem
Eine FAQ-Liste wird vor dem 1. März 2022 hochgeladen. Bitte beachten Sie auch die Hilfsmittel in eBau:
Für Gesuchstellende: Infobuttons zu einzelnen Themen in eBau sowie Hilfsmittel unter «Hilfe»
Für Behörden: Lernvideos und Hilfsmittel unter «Hilfe» in eBau
Im Testsystem von eBau lassen sich zudem viele Situationen einfach simulieren (nachstellen) und aufgekommene Fragen selbstständig beantworten.
Für Gesuchstellende einloggen unter: https://portal.ebau-test.sycloud.ch/
Für Behörden einloggen unter: https://ebau-test.sycloud.ch/

Online Zusatzschulungen
Mit rund 5'000 Gesuchen pro Jahr (von rund 20'000) seit Anfang 2020 ist eBau bereits erfolgreich unterwegs und viele von Ihnen sind geübt im Umgang mit eBau.
Für Geübte, Fortgeschrittene informiert das eBau-Team des AGR wie schon 2020/2021 auch Anfang 2022 wieder via Online Zusatzschulung über die neusten Entwicklungen.
Die Links und die Inhalte zu den Online Zusatzschulungen werden jeweils rechtzeitig auf eBau unter News aufgeschaltet.
Bitte reservieren Sie sich folgende Termine, jeweils von 11:00 bis 12:00 Uhr:

01. Februar 2022 (Deutsch)
11. Februar 2022 (Deutsch)
15. Februar 2022 (Deutsch)
23. Februar 2022 (Französisch)

Schulungen
Das AGR wiederholt im Februar 2022 die eBau-Schulungen, welche bereits 2019 durchgeführt wurden. Geschult wird von der Baugesuchseingabe über die Baubewilligung bis zum Verfahrensabschluss.
Gerne laden wir Behördenmitglieder und interessierte Gesuchstellende/Projektverfassende zur Schulung ein (bitte sagen Sie es weiter). Geschult wird auf dem Testsystem.
Für Gesuchstellende einloggen unter: https://portal.ebau-test.sycloud.ch/
Für Behörden einloggen unter: https:// ebau-test.sycloud.ch/
Bitte reservieren Sie sich folgende Termine, jeweils von 13:00 bis 17.00 Uhr (Einlass ab 12:15 Uhr)

Tramelan 03. Februar 2022 (Französisch) sowie 09. Februar 2022 (Französisch)
Ort: Centre interrégional de perfectionnement CIP, Ch. des Lovières, 2720 Tramelan Anreise: mit dem Zug nach Tramelan, anschliessend ca. 10 Minuten Fussweg, mit dem Auto: Parking vor Ort

Biel 08. Februar 2022 (Deutsch)
Ort: Kongresshaus, Zentralstrasse 60, 2501 Biel Anreise: mit dem Zug nach Biel/Bienne und mit Bus Nr. 9 Schulen Linde / Ecoles Tilleul bis Haltestelle Kongresshaus, mit dem Auto: Kongresshausparking

Thun 17. Februar 2022 (Deutsch)
Ort: Congress Hotel Seepark, Saal Genève, Seestrasse 47, 3602 Thun Anreise: mit dem Zug nach Thun und mit Bus Nr. 1 Steffisburg Flühli -Thun - Spiez bis Haltestelle Seepark, mit dem Auto: Parking vor Ort, weitere Parkplätze: Lachenparkplatz, Scherzligen/Schadau im Umkreis von 400m

Bern 22. Februar 2022 (Deutsch)
Ort: Berner Rathaus, Grossratssaal, Rathausplatz 2, 3000 Bern 8 Anreise: mit dem Zug nach Bern und mit Bus Nr. 12 Holligen – Zentrum Paul Klee bis Haltestelle Rathaus, mit dem Auto: Rathaus-Parking oder Parking Casino

Ablauf:
• Covid-Eingangs-Kontrolle (Covid-Zertifikat und Ausweis bitte bereithalten)
• Begrüssung, Einstieg
• Zugang zum Testsystem gemeinsam einrichten
• Übung Baugesuchseingabe
• Pause
• Übung Baubewilligungsverfahren
• Einloggen via BE-Login
• Abschluss

Mitzubringen:
Eigener Laptop mit aktuellem Browser und WiFi Verbindungsmöglichkeit sowie Smartphone allenfalls zur Nutzung als Hotspot.

Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis am 21. Januar 2022 wie folgt an:
gewünschtes Schulungsdatum, Name, Vorname, Funktion/Rolle, Telefon, Mail-Adresse (die Daten werden auch im Zusammenhang mit den Covid-Schutzmassnahmen benötigt):

• bei e-bau@be.ch (für eine in Deutsch durchgeführte Schulung)
• bei oacot@be.ch (für eine in Französisch durchgeführte Schulung)

Damit sind Sie angemeldet und werden erwartet. Es erfolgt keine weitere Bestätigung der Anmeldung. Bei zu vielen Anmeldungen erfolgt die Berücksichtigung in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung und Sie werden benachrichtigt.

Covid-Schutzmassnahmen
Die Teilnehmenden benötigen ein Covid-Zertifikat (2G: geimpft, genesen) und es gilt eine Maskenpflicht (Stand heute). Falls im Kurslokal strengere Massnahmen verlangt werden, gelten diese für alle. Für die Pausen gelten die Schutzmassnahmen des jeweiligen Kurslokals. Die Schutzmassnahmen werden je nach Situation angepasst. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und kurz vor dem Anlass auf eBau unter News.


 

01.11.2021 - Nachführung Archäologisches Inventar aller Gemeinden des Kantons Bern, Publikation der Verfügung
Mitteilung vom
01. November 2021

Gerne informieren wir Sie, dass das nachgeführte Archäologische Inventar in der Woche vom 1. bis 5. November 2021 (Kalenderwoche 44) publiziert wird. Die Verfügung welche in den offiziellen amtlichen Anzeigern und im Amtsblatt des Kantons Bern erscheint ist als Downlaod Datei unten angefügt.

Beschwerdefähig sind diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die bei der öffentlichen Einsichtnahme eine Ergänzung des Inventars verlangt haben (vgl. Art. 13a Abs. 1 der Bauverordnung vom 6. März 1985 [BauV; BSG 721.1] in Verbindung mit Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 [BauG; BSG 721.0]). Die Publikation der Verfügung in den Amtsanzeigern und im Amtsblatt wird von Seiten des Archäologischen Dienstes veranlasst.

Die Frist für die schriftliche und begründete Einreichung von Beschwerden (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern dauert vom Montag, 8. November 2021 bis und mit Dienstag, 7. Dezember 2021 (30 Tage).

 

In Wangenried hat es im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme keine Änderungen am Inventarauszug und an den Karten der archäologischen Fundstellen und Schutzgebiete gegeben.

Die Unterlagen können auch ausgedruckt auf Papier beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern vom 8. November 2021 bis am 7. Dezember 2021 nach vorheriger Anmeldung (adb.bauen@be.ch oder 031 633 98 98) eingesehen werden.

27.10.2021 - Mitwirkung Ortsplanungsrevision
Mitteilung vom
27. Oktober 2021
25.10.2021 - Traktandenliste Gemeindeversammlung
Mitteilung vom
25. Oktober 2021

Die nächste Gemeindeversammlung findet am 3.12.2021 um 20 Uhr statt.

19.07.2021 - Publikation und Botschaft zur Ausserordentlichen Gemeindeversammlung am 25.08.2021
Mitteilung vom
19. Juli 2021

WANGENRIED

 

Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch 25.August 2021, 19.00 Uhr, in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes

 

Traktanden

 

  1. Beschlussfassung Übertragungsreglement Finanzverwaltung an Wangen a.A.
  2. Informationen aus dem Gemeinderat
  3. Verschiedenes

 

Die Akten liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter Ober-aargau Beschwerde geführt werden.

 

Alle interessierten Personen sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr erreicht hat und mindestens seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaft ist.

 

Corona Schutzkonzept

Für Gemeindeversammlungen, die ab dem 22.Juni 2020 mit bis zu 1000 Personen wieder stattfinden können, muss ein Schutzkonzept gemäss Art. COVID-19-Verordnung besondere Lage erarbeitet und umgesetzt werden. Das Schutzkonzept zeigt auf, wie die Gemeindeversammlung unter Einhaltung von Schutzmassnahmen durchgeführt werden kann. Das entsprechende Konzept für die Gemeindeversammlung Wangenried ist auf der Website www.wangenried.ch einsehbar bzw. liegt bei der Aktenauflage zur Gemeindeversammlung im Gemeindehaus auf.

 

 

Wangenried, 19.Juli 2021                                     Der Gemeinderat

19.07.2021 - Archäologisches Inventar aller Gemeinden des Kantons Bern
Mitteilung vom
19. Juli 2021

Das Archäologische Inventar des Kantons Bern wurde gemäss Art. 13d der Bauverordnung (BSG 721.1)
vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern nachgeführt. Der aktuelle Stand liegt jetzt vor. Im Inventar
wurden alle nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive
Einzelfunde) sowie Ruinen aufgenommen.
Vor dem Erlass des Inventars durch das kantonale Amt für Kultur wird die aktualisierte Nachführung des
Archäologischen Inventars gemäss Art. 13a, Abs. 1 Bauverordnung veröffentlicht und es besteht die
Möglichkeit zur Einsichtnahme.


Die Akten können beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern-
Bümpliz vom Montag, 19. Juli 2021 bis und mit Donnerstag, 16. September 2021 eingesehen werden
(Voranmeldung obligatorisch unter adb.bauen@be.ch oder per Telefon 031 633 98 98).

Nach Art. 13a der Bauverordnung können diejenigen Personen, Behörden und Organisationen sich zum
Entwurf äussern und Anträge stellen, welche nach Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a Baugesetz (BSG 721) zu einer
Einsprache berechtigt sind. Die Äusserungen und Anträge sind schriftlich und begründet bis
spätestens am Donnerstag, 16. September 2021 (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen
Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern einzureichen.

Das Amt für Kultur erlässt das Inventar in Kenntnis der Eingaben. Beschwerden gegen die
Inkraftsetzungsverfügung können nur von Personen, Behörden und Organisationen geführt werden, die eine
Ergänzung des Inventars verlangt haben. Archäologische Fundorte können nicht aus dem Inventar
gestrichen werden.


Im Übrigen wird auf die Art. 13 bis 13c der Bauverordnung verwiesen.

Bern, 9. Juli 2021
Kantonales Amt für Kultur
Der Vorsteher: Hans-Ueli Glarner

Archäologischer Dienst des Kantons Bern
Der Kantonsarchäologe: Adriano Boschetti

07.06.2021 - Gemeindeversammlung am 21.06.2021
Mitteilung vom
07. Juni 2021

Anbei das Informationsblatt der Einwohnergemeinde Wangenried für die kommende Gemeindeversammlung am 21.06.2021 in der Mehrzweckhalle.

Das Schutzkonzept sowie die Unterlagen liegen seit dem 20.05.2021 in der Verwaltung auf.

18.03.2021 - Papiersammlung am Samstag 20.März 2021
Mitteilung vom
18. März 2021

Bitte stellen Sie Ihre Papierbündel vor 08.00 Uhr auf die Strasse.

Besten Dank

15.02.2021 - Neue Geldspielgesetzgebung für Lottos,Tombola und Pokerturniere seit dem 1.1.21
Mitteilung vom
15. Februar 2021

Seit dem 1.1.2021 ist die neue Geldspielgesetzgebung in Kraft.

Neu sind Lottos, Tombolas und Pokerturniere meldepflichtig.

Weitere Informationen sowie die Formulare entnehmen sie dem untenstehenden Link.

01.02.2021 - Sirenentest am Mittwoch 3.02.21
Mitteilung vom
01. Februar 2021
Sirene

Testtag: 3.Februar 2021

Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft nicht nur der Sirenen des „Allgemeinen Alarms“, sondern auch jener des „Wasseralarms“ getestet. Mittels Radio- und TV-Spots sowie Medienmitteilungen wird die Bevölkerung vorgängig auf den Sirenentest aufmerksam gemacht. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Zwei Alarmzeichen

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Die Sirenenkontrolle darf bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ ausgelöst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Insgesamt werden rund 7200 stationäre und mobile Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft.

Bei Alarm richtig reagieren

Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der „Wasseralarm“ bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf Alertswiss und auf Teletext, Seite 680.

28.01.2021 - Neue Version Gemeinde News App
Mitteilung vom
28. Januar 2021

Die Gemeinde News App wird aufgefrischt, mit neuen Funktionen und besserer Leistung per 1.Februar 2021.

Nach der aktualisierung der App müssen Sie die gewünschte Gemeinde neu auswählen.

Die genaue Anleitung sehen Sie im Anhang.

20.01.2021 - Organisationsreglement Inkraftsetzung
Mitteilung vom
20. Januar 2021

 

Organisationsreglement: Inkrafttreten

 

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111)wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung Wangenried am 30.November 2020 beschlossene Totalrevidierte Organisationsreglement vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 11.Januar 2021 genehmigt wurde.

Das Organisationsreglement tritt rückwirkend per 1.Januar 2021 in Kraft.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung im Rahmen der Genehmigung verfügten Änderungen kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde ist zu begründen und in zwei Exemplaren einzureichen. Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).

 

Wangenried, 20.Januar 2021                                     Gemeinderat Wangenried

20.01.2021 - Schalteröffnungszeit am Mittwoch 20.Januar 2021
Mitteilung vom
20. Januar 2021

Ausnahmsweise ist der Schalter der Gemeindeverwaltung heute, Mittwoch 20.Januar 2021, nur bis 15 Uhr geöffnet.

Besten Dank für Ihr Verständnis

14.12.2020 - Aktenauflage- Protokoll Gemeindeversammlung 30.November 2020
Mitteilung vom
14. Dezember 2020

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30.November 2020 liegt bis am 27.Januar 2020 in der Gemeindeverwaltung auf.

Einsprachen oder Beanstandungen zum vorliegenden Protokoll müssen schriftlich an den Gemeinderat eingereicht werden.

01.12.2020 - Immer aktuell informiert sein auch auf Ihrem Handy-Installieren Sie die Gemeinde News App
Mitteilung vom
01. Dezember 2020
23.11.2020 - Schalteröffnungszeiten Weihnachten / Neujahr
Mitteilung vom
23. November 2020

Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben vom Donnerstag 17. Dezember 2020 bis am Montag 4.Januar 2021 geschlossen.

 

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch in das neue Jahr.

23.11.2020 - Traktandenliste und Unterlagen zur Gemeindeversammlung 30.11.2020
Mitteilung vom
23. November 2020
10.06.2020 - Neue Regelung zur Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand
Mitteilung vom
10. Juni 2020
30.04.2020 - Chlorothalonil
Mitteilung vom
30. April 2020

Das Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil und seine Abbauprodukte sind im Moment ein hoch aktuelles Thema. Um offene Fragen beantworten zu können, geben wir hier eine kurze Hilfestellung.

Im Rahmen einer Messkampagne ab Oktober 2019 wurden bei regional relevanten und potentiell gefährdeten Wasserfassungen im Kanton Bern Grund- und Quellwasserproben untersucht. Das Amt für Wasser und Abfall führte diese Proben in Absprache mit dem Kantonalen Laboratorium durch. Die Grund- und Quellwasserproben wurden auf die als relevant eingestuften Abbauprodukte Sulfonsäure Typ R417888 und SYN 507900 beprobt. Zu diesem Zeitpunkt galt der Typ R471811 als nicht relevant. Die Empfehlung vom Kanton unser Trinkwasser auf den Metabolit R47811 zu testen ging Anfang Februar ein.

Warum wurde der Typ R471811 als „nicht relevant“ bezeichnet, obwohl das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) den Stoff als relevant ansehen?

Über das Verbot des Einsatzes von Chlorothalonil per 01. Januar 2020 wurde durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BWL) erst am 12. Dezember 2019 informiert.

Wie hoch ist der exakte Wert für den Metaboliten R471811 und R41788 im Wangenrieder Trinkwasser?

Der Gemeinderat erteilte Anfang Februar 2020 dem Brunnenmeister den Auftrag Trinkwasserproben an das Labor zu senden und auf beide Metaboliten testen zu lassen. Nun wurden uns die folgenden Werte mitgeteilt: Chlorothalonil- M4 R471811 Wert liegt bei 1.3 µg/l. Chlorothalonil -M12 R41788 Wert liegt bei 0.21 µg/l Die gemessenen Werte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben von 0.1 µ/l nicht.

Was bedeuten diese erhöhten Metaboliten Messwerte für mich als Trinkwasserverbraucher?

Wir haben sehr hohe Qualitätsansprüche an unser Trinkwasser. Das Trinkwasser muss die vorsorglich tief angesetzten Höchstwerte gemäss der Lebensmittelgesetzgebung einhalten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hält in seinem Schreiben fest:

Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung aufgrund von Chlorothalonil-Metaboliten besteht nicht. Konsumentinnen und Konsumenten können das Trinkwasser weiterhin konsumieren.

Was wird unternommen, um die Werte für die beiden Chlorothalonil-Metaboliten unter den Grenzwert zu bringen?

Die wichtigste Massnahme wurde bereits ergriffen, indem die Verwendung von Chlorothalonil per Januar 2020 in der Schweiz verboten wurde. Das verhängte Verbot zeigt, dass die Kontrolle und Überwachung des Trinkwassers funktionieren und dass rasch Massnahmen zum Erhalt der hohen Trinkwasserqualität ergriffen werden. Der Gemeinderat erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Kanton verhältnismässige Lösungen, um die erhöhten Werte zu verbessern. Als erste Massnahme werden wir zukünftig regelmässig das Trinkwasser auf die empfohlenen Chlorothalonil-Metaboliten untersuchen lassen, über den Verlauf der Belastung informieren und die aktuellen Resultate veröffentlichen.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung unter 032 631 14 92 zur Verfügung.

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