Gerne informieren wir Sie, dass das nachgeführte Archäologische Inventar in der Woche vom 1. bis 5. November 2021 (Kalenderwoche 44) publiziert wird. Die Verfügung welche in den offiziellen amtlichen Anzeigern und im Amtsblatt des Kantons Bern erscheint ist als Downlaod Datei unten angefügt.
Beschwerdefähig sind diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die bei der öffentlichen Einsichtnahme eine Ergänzung des Inventars verlangt haben (vgl. Art. 13a Abs. 1 der Bauverordnung vom 6. März 1985 [BauV; BSG 721.1] in Verbindung mit Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 [BauG; BSG 721.0]). Die Publikation der Verfügung in den Amtsanzeigern und im Amtsblatt wird von Seiten des Archäologischen Dienstes veranlasst.
Die Frist für die schriftliche und begründete Einreichung von Beschwerden (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern dauert vom Montag, 8. November 2021 bis und mit Dienstag, 7. Dezember 2021 (30 Tage).
In Wangenried hat es im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme keine Änderungen am Inventarauszug und an den Karten der archäologischen Fundstellen und Schutzgebiete gegeben.
Die Unterlagen können auch ausgedruckt auf Papier beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern vom 8. November 2021 bis am 7. Dezember 2021 nach vorheriger Anmeldung (adb.bauen@be.ch oder 031 633 98 98) eingesehen werden.
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