Der Gemeinderat Wangenried bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die nachträglichen, durch die Gemeindeversammlung am 19. Juni 2023 beschlossenen Änderungen des Zonenplans (Parz. Nrn. 114, 249) und das Baureglements (Art. 212 Abs. 2, Art. 223 Abs. 4, Art. 333 Abs. 1) zur öffentlichen Auflage.
Die Änderungen liegen während 30 Tagen, vom 30.06.2023 bis zum 31.07.2023, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die nachträglichen Änderungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Wangenried, 3374 Wangenried einzureichen.
Wangenried, den 26.06.2023
Der Gemeinderat