Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde und sind gemäss Art. 3 und 4 Organisationsreglement der Gemeinde Wangenried für folgende Geschäfte zuständig:
Die Versammlung wählt:
- die Präsidentin oder den Präsidenten der Versammlung und des Gemeinderates in einer Person,
- die übrigen Mitglieder des Gemeinderates,
- das Rechnungsprüfungsorgan
Die Versammlung beschliesst:
- die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
- das Budget der Erfolgsrechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern
- die Jahresrechnung
- soweit Fr. 50‘000.00 übersteigend:
- neue Ausgaben,
- von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte,
- Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen,
- Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken,
- Finanzanlagen in Immobilien,
- Beteiligung an juristischen Personen des Privatrechts mit Ausnahme von Anlagen des Finanzvermögens,
- Verzicht auf Einnahmen,
- Gewährung von Darlehen mit Ausnahme von Anlagen des Finanzvermögens,
- Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der
- Streitwert,
- Entwidmung von Verwaltungsvermögen und
- die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte.
- bei Gemeindeverbänden: den Ein- und Austritt sowie Reglemente, die den Gemeinden zur Beschlussfassung zugewiesen werden
- die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden gemäss Art. 23 Abs 1 Bst. f des Gemeindegesetzes.